Beseitigung von Überschulden
Um Schulden zu beseitigen sollte man sich auf jeden Fall an eine Beratungsstelle wenden, von denen es in Deutschland etwa 1500 gibt. Laut Sozialrecht, müssen alle Kommunen bei Bedarf einen Schuldenberater zur Verfügung stellen. Hier kommt es auf die Art des Haushalts nicht an, jeder hat ein Recht darauf. Die meisten Stellen laufen über die Caritas, die evangelische Kirche, das deutsche Rote Kreuz oder über Verbraucherberatungsstellen der einzelnen Bundesländer.
Wurde ein Schuldenberater hinzugezogen, wird er alle Rechnungen, Mahnungen, Einnahmen und Ausgaben prüfen und dann versuchen mit dem Verschuldeten zusammen eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Erklärt man den Gläubigern von Anfang an die Lage und versucht vernünftig mit ihnen zu verhandeln, kann man oft auf einen gemeinsamen Kompromiss kommen. Es werden Raten und Vereinbarungen getroffen, wie die Schulden abbezahlt werden. Im schlimmsten Fall droht eine gerichtliche Einigung, meist vom verärgerten Gläubiger eingeleitet.
Auch ohne Berater kann man schon einiges selbst tun um die Schulden loszuwerden, allerdings sollte ab einem bestimmten Zeitpunkt auf jeden Fall ein Berater hinzugezogen werden.
Zuerst sollte man sich selbst einen guten Überblick über die eigene Lage verschaffen. Außerdem sollte man sich genau über die eigenen Einnahmen und Ausnahmen informieren, und überlegen, ob man vielleicht die monatlichen Einnahmen erhöhen kann. Auch die Ausgaben könne schnell gesenkt werden, indem man bei Telefon, Elektrizität und Wärme spart. Natürlich muss man nicht erfrieren, aber die Temperatur sollte nicht unnötig erhöht sein (z. B. in ungebrauchten Zimmern).
Hat sich schon ein Gläubiger oder ein Inkassobüro gemeldet, sollte man überprüfen ob die Forderung und der Betrag berechtigt sind.
Miete und "fixe Kosten" (Elektrizität, Wasser) haben bei den Ausgaben immer Vorrang, sonst kann schnell der Mietvertrag gekündigt oder das Telefon abgestellt sein.
Ist man verschuldet, sollte man auf keinen Fall neue rechtliche Verpflichtungen eingehen und außerdem die Lage sofort mit den Gläubigern abklären. Dies kann bei späteren Verhandlungen von großem Vorteil sein.
Wurde aufgrund der Verschuldung das Konto gestrichen, kann man immer ein "Jedermannskonto" anfordern. Allerdings darf man hier nicht überziehen.
Hilfe bekommen man auch bei der Verbraucherzentrale.
